Enteignungsdebatte: Veröffentlichung zur Verfassungswidrigkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin

Mai 2019

Die von einer Berliner Initiative angestrebte Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen gemäß Art. 15 GG verstößt gegen die Berliner Landesverfassung

Wäre die bundesweit diskutierte Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit der Berliner Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar? In der aktuellen Ausgabe des Deutschen Verwaltungsblattes (DVBl) legen die pswp-Anwälte Benedikt Wolfers und Kai-Uwe Opper dar, dass die geplante Vergesellschaftung schon wegen Verstoßes gegen die Berliner Landesverfassung, die keine Vergesellschaftung zulässt, verfassungswidrig wäre. Darüber hinaus verstieße sie auch gegen Art. 15 und Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes. Der Artikel kann hier gelesen werden: PDF Download

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