Briefing zur Reform der Ausschreibungen für Offshore-Windenergie

Juni 2020

Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2020 eine Reform des Windenergie-auf-See-Gesetz beschlossen. Neben einer Erhöhung der Ausbauziele von 15 GW auf 20 GW in 2020 auf 40 GW in 2040 ist die Einführung einer sog. zweiten Gebotskomponente Schwerpunkt dieser Reform. Damit sollen in den Ausschreibungen für Offshore-Windenergie ab dem Jahr 2021 negative Gebote zugelassen werden. Das bedeutet, dass Erzeuger von Offshore-Windenergie keine EEG-Vergütung mehr erhalten würden, sondern vielmehr einen sog. Offshore-Netzbeitrag leisten müssten.

In einem Briefing, das wir gemeinsam mit Nera Economic Consulting erstellt haben, zeigen wir auf, dass dieses neue Modell höhere Kosten und eine größere Unsicherheit bei der Erreichung der Ausbauziele verursacht als die im Vorfeld der Reform ebenfalls viel diskutierten Contracts for Differences. Außerdem bestehen gegen die Einführung eines Offshore-Netzbeitrags verfassungsrechtliche Bedenken

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