Katja Schramm LL.M.
Expertise
Katja Schramm berät im Umwelt-, Planungs- und sonstigen Verwaltungs- sowie Verfassungsrecht. An der Seite der Vorhabenträger begleitet sie Infrastrukturvorhaben in sämtlichen Projektphasen und gestaltet Transformationsprojekte. Ihre Erfahrung umfasst insbesondere die Strukturierung komplexer Genehmigungsverfahren und die Begleitung bei kritischen rechtlichen Herausforderungen während des Betriebs. Sie vertritt ihre Mandanten umfassend in Verwaltungsverfahren und in verwaltungs- und verfassungsgerichtlichen Streitigkeiten. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind der Energie- und Verkehrssektor.
Katja Schramm hat darüber hinaus spezifische Kenntnisse auf dem Gebiet des Atomrechts. Sie berät seit vielen Jahren zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Kernkraftwerken und der Zwischen- und Endlagerung sowie zur Zukunft der Kerntechnik in Deutschland.
Hintergrund
Katja Schramm ist seit 2012 als Rechtsanwältin zugelassen.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg, der Universität Utrecht und der Nottingham Trent University (LL.M. in environmental, planning and regulatory law). Im Anschluss an ihr Studium war Katja Schramm wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl der Bucerius Law School und am Institut für Kirchenrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Ihr Referendariat absolvierte sie von 2010 bis 2012 im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf, mit Stationen u. a. in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Bonn sowie einer internationalen Großkanzlei. Sie war vor der Gründung von pswp als Principal Associate im Düsseldorfer Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer LLP tätig.
Katja Schramm ist Autorin des Beck’schen Kommentars zur VwGO. Sie berät auf Deutsch und Englisch.