Portrait Philipp Overkamp

Dr. Philipp Overkamp

Expertise

Dr. Philipp Overkamp berät Unternehmen und den öffentlichen Sektor zu Fragen des deutschen und europäischen Umwelt-, Planungs- und Verfassungsrechts sowie zum Recht der erneuerbaren Energien. Er begleitet unsere Mandanten in behördlichen und gerichtlichen Verfahren. Dr. Philipp Overkamp ist in unserem Berliner Büro tätig. Er spricht Deutsch und Englisch.

Hintergrund

Dr. Philipp Overkamp studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster. Er war Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes und wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl der Bucerius Law School. Dort wurde er mit einer Arbeit zu den grundrechtlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzgesetzgebung im Stromsektor promoviert. Nach seinem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht, u.a. mit Stationen am Bundesverfassungsgericht, am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und in einer Großkanzlei, war Dr. Philipp Overkamp als Rechtsanwalt in einer Hamburger Wirtschaftssozietät mit Beratungsschwerpunkt im Energierecht tätig. Im Anschluss war er für zwei Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht, wo er in den Dezernaten von Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz und Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Martin Eifert, LL.M. v.a. mit Verfassungsfragen des öffentlichen Umwelt- und Eigentumsrechts, des Klimaschutzes sowie des Planungs- und Regulierungsrechts befasst war.

Dr. Philipp Overkamp ist Lehrbeauftragter der Bucerius Law School und der Leuphana Universität Lüneburg sowie Autor verschiedener Publikationen im Verfassungs-, Europa-, Umwelt- und Energierecht.