Ausschreibung von Klimaschutzverträgen
Gemeinsames Briefing von pswp und Nera – strategische Hinweise für die Industrie zum Bewerbungsverfahren
Das BMWK ein vorbereitendes Verfahren für das Förderprogramm für sog. Klimaschutzverträge eröffnet. Das Förderprogramm beläuft sich insgesamt auf einen Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe.
Mit den Klimaschutzverträgen sollen Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen bei der industriellen Herstellung von bestimmten Produkten (bspw. Stahl, Zement, Glas, Papier und bestimmten chemischen Erzeugnissen) bei der Umstellung zu klimaneutralen Produktionsverfahren ausgeglichen werden.
Die Förderung basiert auf dem Konzept der CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference). Dabei werden über einen Zeitraum von 15 Jahren Zuwendungen in Form von jährlich variablen Zuschüssen gewährt. Solange die Produktion des geförderten Projekts im Vergleich zur herkömmlichen Produktionsweise teurer ist, erhält das geförderte Unternehmen Zuschüsse. Wird das geförderte Produktionsverfahren dagegen zukünftig billiger als die herkömmliche Produktionsweise (insb. durch steigende CO2-Preise), dreht sich das Verhältnis um und das geförderte Unternehmen hat Zahlungen an den Staat zu leisten, um Überkompensationen zu vermeiden.
Die Teilnahme am vorbereitenden Verfahren ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am sich anschließenden wettbewerblichen Gebotsverfahren. Die Frist zur Teilnahme am vorbereitenden Verfahren endet mit Ablauf des 7. August 2023.
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