Energie und Klimaregulierung

Erfahrung ist unsere Kernkompetenz

Unser Team bündelt herausragende Erfahrung und Kompetenz im Bereich Energie und Klimaregulierung. Das europäische Emissionshandelssystem, die Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke, die Folgen des Atomausstiegs, das regulatorische Umfeld der Kohlenutzung, das EEG, Offshore-Windkraft-Projekte in der Nord- und Ostsee, Netzausbau, gesetzgeberische Interventionen zur Umgestaltung der Energielandschaft sowie Auswirkungen von Klimazielen auf Wirtschaft und Industrie – wir kennen alle Themen.

„Wir kennen alle Themen der Energiewende.“

Unser Team hat unter anderem beraten:

  • Wirtschaftsverbände, Industrieunternehmen und die Bundesrepublik Deutschland bei der Einführung und Umsetzung des europäischen Emissionshandelssystems
  • Kernenergieunternehmen in allen rechtlichen wie politisch zentralen Fragestellungen, wie etwa Laufzeitverlängerung, Moratorium und Ausstieg, Stilllegungen, Kernbrennstoffsteuer, Nachhaftung oder End- und Zwischenlagerung mit ihren Handlungs- und Finanzierungsverantwortlichkeiten, einschließlich ihrer gesetzlichen Neuordnung
  • ein großes europäisches Energieunternehmen beim Verkauf seiner Braunkohlesparte mit Kraftwerken (8 GW), Anlagen und Tagebauen sowie der Hydrosparte mit Talsperren und Pumpspeicherwerken
  • mehrere Energieunternehmen zur Abwehr eines Klimabeitrags und bei rechtlichen Fragen zur Zulässigkeit eines Kohleausstiegs
  • Beratung eines Übertragungsnetzbetreibers in verschiedenen Projekten des Netzausbaus, insbesondere der Bundesfachplanung und der Konverterstandorte, sowie Vertretung eines Fernleitungsbetreibers in Ausbauvorhaben des Gasleitungsbaus
  • Begleitung zahlreicher Offshore-Windkraft-Projekte in der Nord- und Ostsee und Beratung von führenden Energieunternehmen und Investoren bei der Einführung des WindSeeG, der Ausschreibungsverfahren, der Ausgestaltung des Zentralen Modells und der Neugestaltung des Netzausbaus
  • Vertretung zahlreicher Offshore-Windkraft-Projekte der Nordsee in einer Verfassungsbeschwerde gegen das WindSeeG vor dem BVerfG
  • Industrieunternehmen zu Fragen des EEG, insbesondere zu Umwandlungen und der Übertragung von Begrenzungen
  • Energie- und Industrieunternehmen bei der Neuplanung und Änderung von Kraftwerken (Kohle, Gas und Wasser, KWK-Anlagen, Müllverbrennung usw.) in Genehmigungsverfahren und bei der Verteidigung vor Gericht
  • Beratung verschiedener Energie- und Industrieunternehmen im Zusammenhang mit Klimaschutzplänen einzelner Bundesländer
  • Vertretung eines Energieunternehmens gegen die erste „Klimaschutzklage“ in Deutschland

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