Finanzen und Versicherung

Verständnis für komplexe Regulierung und politiknahe Begleitung

Unsere Mandanten sind in- und ausländische Finanz- und Versicherungsinstitute, deren Eigentümer sowie Regierungen. Unsere Beratung ist politik- und regierungsnah und geht auf eine über 20-jährige Erfahrung im Bereich öffentlicher Banken und Versicherungen (Sparkassen, Landesbanken, Förderbanken, öffentliche Versicherer) und der Finanzmarktregulierung zurück.

„Wir kennen die rechtlichen sowie politischen Herausforderungen bei öffentlichen Instituten und in der Finanzmarktregulierung.“

Unser Team hat unter anderem beraten:

  • mehrere Landesbanken und Förderbanken in Umstrukturierungs-, Umwandlungs- und Veräußerungsprozessen, bei anstalts- und aufsichtsrechtlichen Strukturfragen und gesetzlichen Novellierungsprojekten
  • Landes- und Förderbanken zur Einordnung der Institute in das neue System der europäischen Bankenaufsicht sowie der Abwicklungsplanung
  • zahlreiche Sparkassen zu anstaltsrechtlichen Struktur- und Grundsatzfragen (z. B. Regionalprinzip, Geschäftsausweitung, Aufsicht), Zusammenschlüssen, Umstrukturierungen und Veräußerungen
  • eine Landeshauptstadt in dem Musterverfahren der Stadtsparkasse zu Ausschüttungsfragen
  • Landesbausparkassen zu Zusammenschlüssen und Restrukturierungen, einschließlich der Begleitung erforderlicher Novellierungsvorhaben
  • Bausparkassen zur Frage der Einordnung als PSI
  • mehrere öffentliche Versicherungsunternehmen zu Fusions- und Strukturfragen
  • Landesfinanzministerium zur Eigentümerstellung der öffentlichen Versicherer und Optionen einer Neuordnung
  • Landesfinanzministerium zur Abwehr von Angriffen gegen die Umstrukturierung einer öffentlichen Versicherungsanstalt
  • Bundesregierung im Rahmen der Finanzkrise zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz und Schaffung der Finanzmarktstabilisierungsanstalt
  • Finanzmarktstabilisierungsanstalt bei Strukturierung bundesrechtlicher Abwicklungsanstalten
  • Landesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung einer Abwicklungsanstalt sowie diese zur Strukturierung öffentlich-rechtlicher Umwandlungsoptionen
  • Beratung zur Konzentration von EURO-Clearing-Aktivitäten im EURO-Raum durch die EZB
  • Beratung zum völkerrechtlichen Vertrag zwischen EURO-Staaten zur Erhebung der europäischen Bankenabgabe sowie weitere Einzelfragen zur Erhebung der europäischen Bankenabgabe

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