Bergbau, Wasser und Rohstoffe

Bergbau und Rohstoffe – Umgang mit tiefgreifenden Eingriffen

Komplexe Genehmigungsverfahren für Tagebaue, Bergschäden, die Gewinnung und Aufbereitung von Rohstoffen (Zinn, Nickel, Kobalt, Kies und Sand), die Einstellung des Bergbaus mit weitreichenden Fragen zur Abgrenzung der Verantwortung für den Grundwasserwiederanstieg und die Wiederherstellung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes, die Vereinbarung finanzieller Vorsorge für die Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen mit den Bergbehörden, Kavernen- und Geothermieprojekte – wir beraten an der Spitze der Entwicklungen.

„Wir beraten an der Spitze der bergrechtlichen Entwicklungen.“

Unser Team hat unter anderem beraten:

  • die Bundesregierung und den Rechtsnachfolger des ehemaligen DDR-Braunkohlebergbaus bei der Strukturierung und Steuerung der Stilllegung und Wiedernutzbarmachung von 218 ehemaligen Tagebauen seit 1992, mit Kosten von über 10 Milliarden Euro das größte Umweltprojekt Europas
  • ein großes europäisches Energieunternehmen beim Verkauf seiner Braunkohlesparte mit fünf Tagebauen und allen damit zusammenhängenden bergrechtlichen und regulatorischen Szenarien und Fragestellungen
  • Braunkohle-Bergbauunternehmen in West- und Ostdeutschland in Fragen der finanziellen Vorsorgeverpflichtung für die Wiedernutzbarmachung und in Verhandlungen mit den Ländern zum Abschluss von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen
  • Investoren bei der Neu-Erkundung und Gewinnung von Rohstoffen (Erz, Kupfer, Kobalt, Nickel) im Erzgebirge
  • einen großen europäischen Investmentmanager für Immobilien bei dem Erwerb von rund 80 Untergrundspeichern für Öl und Gas (Kavernen im Wert von über 1 Milliarde Euro) zu Haftungsrisiken für die Wiedernutzbarmachung, zum Bergwerkseigentum der Fonds und zur bergrechtlichen Haftung der Fonds-Investoren
  • den Untertagebergbau (Kali und Salz, Erzabbau etc.) bei der Stilllegung in Sachsen-Anhalt und Thüringen, einschließlich Untertagedeponien und Untertagespeicher
  • Vertretung des Bundes bei der Verhandlung und Regelung von Risiken für den Kali-Bergbau
  • die Bundesregierung und das Bergbauunternehmen bei den Nachsorgeverpflichtungen für den Uranbergbau und bei Flutungsverfahren für stillzulegende Uranbergwerke
  • Vertretung eines Bergbauunternehmens in Verhandlungen und Gerichtsverfahren zur Bestimmung einer Haftungsobergrenze eines Metallerzbergwerkes bei der Stilllegung
  • Unternehmen der Kies- und Sandgewinnung in bergrechtlichen Verfahren
  • Braunkohleunternehmen im Hinblick auf die Zulässigkeit eines Entgelts für Sümpfungswässer

Wasser – Ressource zwischen Markt und Staat

Die Wasserwirtschaft ist seit geraumer Zeit in Bewegung. Auf der einen Seite steht eine stärkere Regulierung im Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlicher Wasserversorgung, Gebührenrecht und kartellrechtlicher Preismissbrauchskontrolle. Auf der anderen Seite steht das Wasserrecht unter europarechtlich induziertem Anpassungsdruck, etwa hinsichtlich des Verschlechterungsverbots, Verbesserungsgebots und Phasing-out-Verpflichtungen.

„Regulierung und europarechtlicher Anpassungsdruck sind eine Herausforderung für die Wasserwirtschaft.“

Unser Team hat unter anderem beraten:

  • ein Pilotverfahren des Bundeskartellamtes gegen ein Wasserversorgungsunternehmen zu Grundsatzfragen öffentlich-rechtlicher Entgeltgestaltung
  • ein weiteres Pilotverfahren des Bundeskartellamtes wegen einer im Zuge der Rekommunalisierung durch Gewinnverzicht erzielten Preissenkung
  • verwaltungsprozessuales Schlüsselverfahren gegen ein Bundesland zu gebührenrechtlichen Fragen und den Grenzen, welche die föderale Verfassungsordnung behördlichem Handeln zieht
  • mehrere Industrieunternehmen im Hinblick auf die Erteilung von Erlaubnis und Bewilligungen, einschließlich Verlängerung, mit Blick auf die Anforderungen der WRRL
  • verschiedene Industriebetriebe hinsichtlich Gestaltung und Zahlung von Abwasserabgaben
  • Gutachten für den Bund und die Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu den Anforderungen des Wasserrechts (WRRL) an die Verpflichtungen des Bergbauunternehmers bei der Stilllegung

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