Industrie und Umwelt

Wirtschaftliche Interessen wahren

Wir beraten die gesamte umweltrechtliche Bandbreite der industriellen Produktion von Chemieparks, Stahl- und Zementwerken, Raffinerien, Papierfabriken über Pipelines bis hin zu Abwasserbehandlungs- oder Verbrennungsanlagen. Wir haben zahlreiche, auch konfliktträchtige Industrievorhaben betreut und verfügen über besondere Erfahrung bei der Durchführung von effizient organisierten Genehmigungsverfahren. Wir sind mit den für Industrieanlagen europarechtlich besonders relevanten Fragen des Wasser- und Naturschutzrechts sowie des sog. Sevilla-Prozesses für den Stand der Technik (BREF) und dessen Umsetzung vertraut. Wir sind insbesondere erfahren im angemessenen Umgang mit NGOs und der Öffentlichkeit bei umstrittenen Projekten und bei der Verhandlung öffentlich-rechtlicher Verträge zur Standortsicherung.

„Europäisches Umweltrecht und der wachsende Einfluss von NGOs erfordern besondere Umsicht.“

Unser Team hat unter anderem beraten:

  • ein internationales Unternehmen der Öl- und Gasbranche bei einem der größten Investitionsprojekte in Europa, einem Raffinerie-Upgrade mit einem Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro, und einer Vielzahl von insbesondere naturschutzrechtlichen Fragestellungen und Verhandlungen mit NGOs
  • mehrere Energieversorger und den Freistaat Sachsen in einer Klage gegen die Kommission vor dem Europäischen Gericht wegen politisch gesteuerter BREF-Standards für Braunkohlekraftwerke
  • ein internationales Chemieunternehmen im europäischen Sevilla-Prozess zur Festsetzung von BREF-Standards und deren Umsetzung in Deutschland mit dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für die Vereinbarung von Ausnahmen mit dem zuständigen Land und der Bundesregierung
  • Raffinerien bei der Umsetzung neuer BREF-Standards mit der Bundesregierung und der Möglichkeit von Ausnahmen in Form von abstrakt-generellen Ausnahmen
  • ein Chemieunternehmen bei der Strukturierung zahlreicher Chemieparks mit allen umwelt- und regulatorischen Fragen (Störfallrecht, Betreiberverantwortung etc.) einschließlich Energieversorgung und Pipelines zur Ver- und Entsorgung
  • ein Chemieunternehmen hinsichtlich der Inbetriebnahme einer großen Pipeline zwischen ihren verschiedenen Werken inkl. Vertretung
  • einen Zementhersteller bei der Errichtung eines neuen Ofens
  • einen großen Stahlproduzenten zu verschiedensten umweltrechtlichen Fragen des Betriebs
  • Wir haben im Bereich von Umweltschäden und Altlasten wesentliche gerichtliche Leitentscheidungen erstritten, so etwa für die Industrie bei Rüstungsaltlasten des 1. und 2. Weltkrieges. Wir verfügen über eine besondere Kompetenz bei der Betreuung von Altlasten-Großprojekten schon durch die jahrzehntelange Beratung der Bundesregierung und ihrer Gesellschaften bei der Bewältigung der DDR-Groß-Altlasten. Und wir kennen alle Themen bei der Risikominimierung von Umweltschäden und Altlasten in Transaktionen und Umstrukturierungen.

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