Automobile und neue Mobilität

Herausforderungen bewältigen

Die Veränderungen im Automobilsektor sind gewaltig. Seit Jahren steigen die Anforderungen an Emissionen (Schadstoffe, CO2, Geräusche). Die Optimierung des klassischen Verbrennungsantriebs und die Entwicklung, Genehmigung und der Vertrieb von neuen Antriebskonzepten (Elektro-, Hybrid- oder Gasantrieb) sowie automatisierten und autonomen Fahrsystemen ist äußerst anspruchsvoll – genauso wie die komplette Vernetzung und Digitalisierung des Fahrzeugs. Weitere Chancen wie auch Risiken zeigen sich bei der Entwicklung neuer Mobilitäts- und Car-Sharing-Konzepte sowie der Bewältigung komplexer neuer Genehmigungsverfahren wie WLTP oder RDE.
Diese Herausforderungen sind international, haftungsträchtig und reguliert. Die Regulierungsberatung ist deshalb weichenstellend:

  • für das Verhältnis zu Regulierungs-, Strafverfolgungs- oder Datenschutzbehörden, zu Kunden, zum Wettbewerb, zu NGOs, zu Gesellschaftern und für die Compliance des Unternehmens,
  • vor der Produktion, in oder nach Ende der Produktion und
  • in Krisenfällen.

Wir kennen die technischen Grundlagen sowie alle Herausforderungen und Phasen der Regulierungsberatung:

  • Wir haben von Beginn an regulierungsrechtlich eine der größten Krisen dieses Sektors in Deutschland, Europa und über 30 weiteren Ländern seit 2015 begleitet.
  • Wir beraten kritische Themen in laufenden Genehmigungsprozessen, die regulierungsrechtliche Verteidigung in Gerichts-, Verwaltungs- oder Strafverfahren sowie Zukunftsthemen wie z. B. die Umstellung auf Elektromobilität oder die Genehmigung automatisierter Fahrsysteme.
  • Dabei ist unsere Beratung stets international. Sie deckt die Regulierung in der EU, den weiteren Anwenderstaaten der UN ECE sowie die Schnittstellen zu der US-Regulierung ab.
„Die Regulierungsberatung ist weichenstellend: vor, in und nach der Produktion – sowie in Krisenfällen.“

Unser Team hat unter anderem beraten:

  • einen internationalen Automobilkonzern in der regulierungsrechtlichen Bewältigung einer Schadstoffemissions-Thematik in Deutschland, den Mitgliedstaaten der EU sowie weiteren Staaten in Europa und Asien, die sich an der internationalen UN-ECE-Regulierung orientieren (z. B. Türkei, Israel, Australien, Japan, Korea etc.)
  • mehrere internationale Automobilhersteller in Gerichtsverfahren von NGOs oder Kunden sowie in Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren wegen behaupteter Verstöße gegen regulierungsrechtliche Vorgaben und anderer öffentlich-rechtlicher Fragen
  • einen internationalen Automobilhersteller bei der Bewertung, Entwicklung und Genehmigung für die Markteinführung eines automatisierten Fahrsystems in Europa und weiteren UN-ECE-Anwenderstaaten
  • internationale Automobil- und Motorradproduzenten zu Geräuschemissionen
  • mehrere internationale Automobilhersteller bei der Vorbereitung, Bewertung und Umsetzung der neuen Genehmigungsverfahren wie z. B. WLTP und RDE
  • Automobilhersteller in Genehmigungsfragen und Verfahren neuer Antriebskonzepte wie Gas- oder Elektroantrieb, insbesondere PHEV und HEV
  • einen internationalen Automobilhersteller bei der Bewertung und Umsetzung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
  • einen internationalen Automobilhersteller im Zusammenhang mit Nachrüstungskonzepten
  • einen internationalen Automobilhersteller bei dem (Brexit-veranlassten) Wechsel von der UK-Regulierungsbehörde zu einer anderen Regulierungsbehörde in EU 28

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