Bund strebt Beschleunigung von Verkehrsprojekten an
Gesetzentwurf des BMVI setzt wesentliche Empfehlungen des Gutachtens zur Beschleunigung von Verkehrsprojekten um
Ein Team um die pswp Partner Wolf Spieth und Niclas Hellermann hat im Auftrag mehrerer Verbände aus Industrie und Verkehr rechtliche Möglichkeiten zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten in Deutschland untersucht. Die Ergebnisse wurden am 24. April 2017 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgestellt. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass derzeit für eine zügige Umsetzung von Verkehrsprojekten nicht der gesamte Werkzeugkasten des Planungsrechts und Genehmigungsrechts ausgeschöpft werde. Dies gilt insbesondere für die Sanierung der Brückenbauwerke, als „Achillesferse“ für Autobahnen und das Schienennetz. Vorgeschlagen werden eine Reihe von Beschleunigungsmaßnahmen.
Das Bundesverkehrsministerium hat nun für den Verkehrsbereich den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt. Darin werden die zentralen Vorschläge des Gutachtens aufgegriffen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in bestimmten Fällen statt einer Planfeststellung eine zügigere Plangenehmigung erteilt werden könne. Künftig solle zudem im Ermessen der Behörde auf eine Erörterung verzichtet werden können. Die im Gutachten identifizierten § 17 FStrG und § 18 AEG seien zu ergänzen. Die Planungsbehörden sollen die Möglichkeit erhalten, durch eine „vorläufige Anordnung“ entweder vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen des Infrastrukturprojekts schon anzuschieben, bevor das rechtliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Der Gesetzesentwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung.
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Verbändebündnis fordert schnellere Sanierung von Brückenbauwerken
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