Enteignungsdebatte: Veröffentlichung zur Verfassungswidrigkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden in Berlin

Mai 2019

Die von einer Berliner Initiative angestrebte Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen gemäß Art. 15 GG verstößt gegen die Berliner Landesverfassung

Wäre die bundesweit diskutierte Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit der Berliner Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar? In der aktuellen Ausgabe des Deutschen Verwaltungsblattes (DVBl) legen die pswp-Anwälte Benedikt Wolfers und Kai-Uwe Opper dar, dass die geplante Vergesellschaftung schon wegen Verstoßes gegen die Berliner Landesverfassung, die keine Vergesellschaftung zulässt, verfassungswidrig wäre. Darüber hinaus verstieße sie auch gegen Art. 15 und Art. 14 Abs. 3 des Grundgesetzes. Der Artikel kann hier gelesen werden: PDF Download

Ihr Ansprechpartner

Dr. Gerhard Müller

Partner

Entdecken Sie weitere Kompetenzen von uns:

Energie und Klimaregulierung

Wir haben an wesentlichen energierechtlichen Projekten in erster Reihe mitgewirkt und die Energiewende mitgestaltet.

Automobile und neue Mobilität

Die regulatorischen Herausforderungen im Automobilsektor sind international und haftungsträchtig. Wir kennen die technischen Grundlagen sowie alle Hürden und Phasen der Regulierungsberatung.

Industrie und Umwelt

Wir verfügen über eine herausragende Expertise bei der genehmigungsrechtlichen Begleitung industrieller Großprojekte und beraten die gesamte umweltrechtliche Bandbreite der industriellen Produktion.

Finanzen und Versicherung

Wir begleiten Strukturfragen und Transaktionen im Bereich der öffentlichen Banken und Versicherungen sowie in Fragen der Regulierung der Finanzmärkte, der europäischen Bankenaufsicht und Bankenabwicklung.

Infrastruktur und Transport

Wir begleiten und gestalten planungsbedürftige Vorhaben, sowohl für Investoren wie für Träger öffentlicher Infrastrukturprojekte, und navigieren Sie zielsicher.

Bergbau, Wasser und Rohstoffe

Mit unserer jahrzehntelangen Expertise im Bergrecht, in der Rohstoffgewinnung und der Wasserwirtschaft haben wir rechtsgestaltend für Unternehmen und Staat mitgewirkt.

Staat und Europa

Staat und Europa eröffnen und begrenzen den Rahmen für Unternehmen durch Regulierung und Verträge. Wir kennen beide Instrumente sowie deren Chancen und Risiken.

Das könnte Sie auch interessieren: