Not kennt nicht nur ein Gebot – pswp zu den Grenzen für Klimaklagen gegen Staat und Unternehmen
Unter dem Eindruck der Corona-Krise mehren sich Forderungen, es müsse so rigide wie bei der Bekämpfung der Pandemie nun auch im Bereich des Klimaschutzes vorgegangen werden. Dies geht einher mit dem Versuch von Umweltverbänden, durch Klimaklagen gegen Staat und Unternehmen eine bestimmte Klimapolitik gerichtlich durchzusetzen.
Ein pswp Beitrag von Wolf Spieth und Niclas Hellermann in der NVwZ zeigt auf, dass der Staat die Bindung des Verfassungsrechts auch im Angesicht größter gesellschaftlicher Herausforderungen nicht abschütteln darf; dies gilt auch für Maßnahmen des Klimaschutzes. Die Ausgestaltung des Klimaschutzes mit seinen weitreichenden Auswirkungen auf öffentliche Belange und Grundrechte Dritter gehört vorrangig in die Hände des Parlaments und nicht in die Gerichtssäle. Klimaklagen sind daher das falsche Instrument, um Parlament und Regierung oder gar Unternehmen zu einer bestimmten Politik zwingen zu wollen.
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